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Populärste Steuer Nr Auktionen

15.09.2011 von steuernr

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Wo trage ich die Rürup-Rente bei der Steuererklärung ein?

14.09.2011 von steuernr

Frage von Silent: Wo trage ich die Rürup-Rente bei der Steuererklärung ein?
Die Steuererklärung bringt mich jedes Jahr zum Verzweifeln!

Hat jemand eine Ahnung in welcher Zeile ich bei ELSTER (KAP) die Basisrente (nach §10 Abs. 1 Nr.2 EStG), auch liebevoll Rürup-Rente genannt, eintrage?

Vielen Dank!

.
OK ..
Ich habe es (nach 3 Tagen) selbst gefunden.
Falls es jemand interessiert:
Es müsste ANLAGE VORSORGEAUFWAND und dort die ZEILE 7 sein.

Wer lesen kann ist im Vorteil :-(

Beste Antwort:

Answer by rotescamel
Ich weiß die Seite nicht genau, aber die Zeile ist sogar beschrieben mit Rente pipapo

Irgendwo bei Versicherungen oder aussergewöhnliche Belastungen oder so…

Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!

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14.09.2011 von steuernr

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Q&A: Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich bei Studenten mit zwei Lohnsteuerkarten :-)?

13.09.2011 von steuernr

Frage von Annnnika: Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich bei Studenten mit zwei Lohnsteuerkarten :-) ?
Hallo, vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Thema aus…
Die Geschichte: ich arbeite neben dem Studium für 440€ netto (Gleitzonenregelung) und bekomme davon etwa 415€ ausgezahlt. Nun habe ich im Januar eine Aushilfstätigkeit auf einer Messe übernommen, sprich zwei Wochen dort gearbeitet. Dafür habe ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte geholt, da die erste ja bei Arbeitgeber Nr. 1 liegt. Dass die zweite Lohnsteuerkarte gleichzeitig Steuerklasse 6 für Tätigkeit Nr. 2 bedeutet, war mir klar. Nun kam die Abrechnung, ich habe ca. 30% meines Verdienstes auf der Messe an Steuern gezahlt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich einen Großteil dieses Geldes (netto etwa 1500€, brutto knapp 1000€) nächstes Jahr nach dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekomme? Es handelt sich um etwa 500€. Die Grenze für Stundenten auf´s Jahr gerechnet liegt doch bei etwa 7800€ und somit lande ich drunter, oder irre ich mich?
Ich hoffe, ich hab´s nicht zu konfus formuliert…
Vielen Dank schon im Voraus für Antworten und einen schönen Abend!!

Beste Antwort:

Answer by Johnny Bravo
Nein, Du irrst nicht!

Natürlich nur so lange wie sich bei Dir nichts grundlegendes ändert. Das heißt eine weitere Tätigkeit auf Steuerklasse 6 oder Erhöhung Deines Lohnes bei Deinem Hauptarbeitgeber.

Denke nur dass Du hier “(netto etwa 1500€, brutto knapp 1000€)” brutto mit netto vertauscht hast, oder!?

Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

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Neue Steuer Nr Auktionen

13.09.2011 von steuernr

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Aus der Praxis der elektr. Steuer- und Regeltechnik. – 1947, Nr. 2 (1 Einzelheft)

12.09.2011 von steuernr

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Q&A: GROßES ?: 2 Studenten-Jobs (Nr.1:dauerfristig, Nr.2: ein Wochenende) – Lohnsteuerkartenwirrwarr!!!?

11.09.2011 von steuernr

Frage von C wie Chamäleon: GROßES ?: 2 Studenten-Jobs (Nr.1:dauerfristig, Nr.2: ein Wochenende) – Lohnsteuerkartenwirrwarr!!!?
Hej hej,

die kleinen Sorgen des Alltags…bei mir einfach durch schlichtes Unwissen im Steuerbereich/Arbeitsrecht, oder unter was auch immer der ganze Kram fällt, entstanden – aber mal von vorne, es geht um Folgendes:

Ich bin Studentin, 20 Jahre alt, momentan über meinen Vater versichert:
1. Frage: stimmt es, dass der “Familienhilfeanspruch” der Versicherung ab einem Verdienst über 365€ monatlich entfällt und ich selbst jeden Monat 64,66€ Versicherungsbeitrag zahlen muss?

Als Studentin darf ich ja nur max. 20 Std./Woche arbeiten –> ich wollte nun aber die Semesterferien dazu nutzen, mehr zu arbeiten:
2.Frage: Hab irgendwie im Hinterkopf, dass es da während der Semesterferien eine Ausnahmeregelung bezüglich der maximalen Arbeitsstunden/Woche gibt?

Nun habe ich einen Job gefunden, bei dem ich 9€/Std. verdiene…
3.Frage: Dieser längerfristige Job läuft dann doch über meine normale Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1), oder?
Bei den Freibeträgen der verschiedenen Steuerklassen versteh’ ich dann allerdings gar nichts mehr: Wie viel darf ich den max. monatlich verdienen, um nicht drüber zu kommen!?

Außerdem werde ich noch ein Wochenende einen anderen Job ausführen, bei dem ich 10€/Std. verdiene:
4.Frage: Für diesen kurzfristigen Job müsste ich ja eine 2te Lohnsteuerkarte beantragen (Steuerklasse 6?!), die allerdings hoch besteuert wäre –> bleibt mir da überhaupt noch etwas übrig (bei einem Verdienst von 300-350€)??? und entfällt dann auch noch das Kindergeld?!

DANKE(!!!) schon mal für eure Hilfe, ich blick’ bei diesem ganzen Chaos wirklich nicht mehr durch! ;o)

Beste Antwort:

Answer by Sandra A
Ok, ich versuche mal mein Glück, etwas Klarheit da rein zu bekommen:

Als Student darfst Du max 20 Std die Woche arbeiten und bist dann in allen Sozialversicherungen frei, ausser in der Rentenversicherung. Das bedeutet, der Arbeitgeber zieht nur Rentenversicherung vom Lohn ab und führt diese an die Krankenversicherung ab. In der vorlesungsfreien Zeit, während der Semesterferien darfst Du mehr als 20 Stunden arbeiten, solange Du die Stunden nach den Ferien wieder runter schraubst

Das mit der Familienversicherung musst Du mit Deiner persönlichen Krankenkasse mal abklären, aber eigentlich sollte das kein Problem geben, solange Du nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und in der Krankenkasse bleibst Du ja frei.

Den ersten Job lässt Du über Lohnsteuerklasse 1 laufen. Bei 9€ und Vollzeit kriegst Du da ca 1.485 € am Ende des Monats raus.
DAvon bleiben nach Steuer und Rentenversicherung ca 1.200 € übrig.

Um keine Steuern zu bezahlen, dürftest Du max 889 € verdienen.
Aber um die Steuern würde ich mir keine Sorgen machen, die kannst Du Dir am Ende des JAhres über die Einkommensteuererklärung wiederholen, da Du ja nicht das gesamte Jahr voll arbeitest.

Für den zweiten Job musst Du nicht zwingend eine 2. Lohnsteuerkarte beantragen.
Da es sich um einen einmaligen Job handelt, kann Dich der Arbeitgeber als kurzfristig BEschäftigten anmelden. Das würde den AG allerdings weitere 25 % pauschale Lohnsteuer kosten, die er Dir unter umständen weiterbelastet und vom Netto abzieht.
In dem Fall wäre eine 2. Lohnsteuerkarte zu empfehlen, da der Lohnsteuerabzug selbst bei Klasse 6 noch niedriger wäre und die Steuer könntest Du Dir ebenfalls am Ende des Jahres wiederholen, das ginge bei der pauschalen Steuer nicht.

Neben der Steuer solltest Du Dich aber auch noch darum kümmern, ob Deine Eltern eventuell noch Kindergeld für Dich bekommen, da Du Dich ja in der Ausbildung befindest.
In diesem Fall sollten Deine Einkünfte für das Kalenderjahr 2010 insgesamt unter 8.004 € bleiben.

Einkünfte sind die Einnahmen abzgl Deiner Werbungskosten, also AUsgaben, die im RAhmen des Jobs anfallen, Fahrtkosten, etc und FAchliteratur, etc im Rahmen Deines Studiums

So, ich hoffe, ich konnte ein bisschen Ordnung ins Chaos bringen,

Viele Grüße und viel Erfolg im Studium

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Populärste Steuer Nr Auktionen

10.09.2011 von steuernr

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Der Spiegel Nr. 38/1986 Steuern Rezessionen

9.09.2011 von steuernr

Der Spiegel Nr. 38/1986 Steuern

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Titelthema: Wie gerecht sind unsere Steuern? . Kirche und Gesellschaft: Nr. 53

7.09.2011 von steuernr

Titelthema: Wie gerecht sind unsere Steuern? . Kirche und Gesellschaft: Nr. 53

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